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Canada Gold Trust - Mahnklagen gegen Anleger
Veröffentlicht am 12.08.2020
Seit 10.08.2020 erhalten Anleger der Canada Gold Trust Fonds, welche bisher der Rückzahlungsaufforderung der Fondsgeschäftsführung nicht nachgekommen sind, sogenannte "Europäische Zahlungsbefehle" aus Deutschland zur Rückzahlung von vermeintlichen Scheingewinnauszahlungen. Damit macht die Fondsgeschäftsführung mit Ihrer Drohung ernst und verklagt ihre eigenen Gesellschafter.
Aus der Sicht einer Anwaltskanzlei, welche bereits mehrere Anleger erfolgreich gegen Rückforderungsansprüche vertreten hat, sind diese Ansprüche unbegründet. Weiters emphielt die Kanzlei den Mandanten gegen den Zahlungsbefehl einspruch zu erheben und sich anwaltlich beraten zu lassen.