KIM-Verordnung fällt: Kredit leichter erhalten

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Veröffentlicht am 15.01.2025


2022 wurde die KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen- Verordnung) umgesetzt, um Risiken bei Immobilienkrediten durch hohe Eigenkapitalanforderungen und strenge Schuldendienstgrenzen (Verhältnis Einkommen zu Kreditrate) einzudämmen. Im Dezember bewertete das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) die Lage neu und sieht gegenwärtig keine Risiken mehr im Bankensektor.

Mit dem Auslaufen der Verordnung im Sommer 2025 erhalten Kreditnehmer, welche eine private Immobilie kaufen und finanzieren möchten, wieder mehr Flexibilität bei der Finanzierung von Wohnimmobilien.

Was bedeutet das für Sie?

  • Sie müssen nicht mehr unbedingt 20% des Immobilienwertes als Eigenkapital aufbringen.
  • Die Kreditraten können individuell vereinbart werden. Bisher durfte die Kreditrate nicht höher sein als 40% des verfügbaren Familien-Nettoeinkommens. In Zukunft darf die Kreditrate auch mehr als 40% ihres Einkommens ausmachen.
  • Kredite waren laut KIM-Verordnung auf eine Laufzeit von 35 Jahren limitiert. Künftig ist die Kreditlaufzeit Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrer Bank.

Wenn auch Sie an den Kauf einer Immobilie denken, oder mit den Konditionen Ihrer bestehenden Finanzierung unzufrieden sind, kontaktieren Sie uns und wir prüfen für Sie wo Sie die besten Konditionen erhalten!

PS: Auch Kunden zwischen 55-65 können sich den Traum vom Eigenheim erfüllen und erhalten dafür eine Finanzierung!

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