Veröffentlicht am 13.05.2020
Bereits vor mehr als 5 Jahren forderte die Fondsgeschäftsführung die österreichischen Anleger der Fonds Canada Gold Trust I GmbH & Co. KG und Canada Gold Trust II GmbH & Co. KG zur Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen auf. Die damalige Begründung war der Liquiditätsbedarf für eine drohende Gewerbesteuernachzahlung und um das Geschäftsmodell der Fonds zu retten bzw. zu sanieren.
Mit dem Schreiben vom 04.05.2020 der CGT Komplementär GmbH werden österreichische Anleger nun erneut zur Rückzahlung von vermeintlichen Scheingewinnauszahlungen aufgefordert. Für den Fall der Nichtzahlung droht Ihnen die Fondsgesellschaft mit Klage in der Republik Österreich.
Wir haben zu diesem Thema Herrn Dr. Markus Weyer von der WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um eine Stellungnahme gebeten. Herr Dr. Weyer hat bereits zahlreiche österreichische Anleger gegen Rückforderungen der oben genannten CGT Fonds in Deutschland erfolgreich vertreten. Die Kanzlei konnte in der Bundesrepublik Deutschland alle Forderungen gegen österreichische Anleger vollständig abwehren.
Aus seiner Sicht sind die behaupteten Ansprüche unbegründet, da sowohl die Gewerbesteuernachzahlung inzwischen kein Thema mehr ist und seit 2015 das ursprüngliche Geschäftsmodell der Fondsgesellschaft gescheitert ist. Darüber hinaus sieht Herr Dr. Weyer alle Ansprüche sowohl in Deutschland als auch in Österreich als bereits verjährt an.
KSB bietet gemeinsam mit der Kanzlei WEYER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und weiteren Kooperationsanwälten Hilfestellung für Anleger, welche von Rückforderungen betroffen sind.